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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2010
- Xa ZR 37/09 -
Fluggesellschaften dürfen Bonuspunkte nicht vorzeitig verfallen lassen - LTU verliert Rechtsstreit um Bonuspunkte
Bundesgerichtshof zum Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft
Eine Verfallsklausel in den Teilnahmebedingungen des Flugprämienprogramms eines Luftverkehrsunternehmens bei der es zu einer Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Bonuspunkte auf bis zu ein Zehntel der ursprünglichen Gültigkeit kommen kann, ist unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall war der Kläger Teilnehmer des Flugprämienprogramms der Beklagten. Im Rahmen dieses Programms konnten Reisende eine flugstreckenabhängige Anzahl von Bonuspunkten sammeln, die innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets der Beklagten eingelöst werden konnten. In den
Kläger hält Teilnahmebedingungen für unwirksam
Der Kläger hält die
Amts- und Landgericht erklären Vertragsklausel für wirksam
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen; die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben. Beide Vorinstanzen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten für wirksam gehalten.
BGH: Teilnahmebedingungen in zugrunde liegender Form unwirksam
Dem ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt. Er hält die Beklagte zwar für berechtigt, ihr Flugprämienprogramm jederzeit einzustellen, sieht jedoch in der für diesen Fall in den
Der angebotene Wechsel in ein anderes Flugprämienprogramm steht den Klageansprüchen jedenfalls deshalb nicht entgegen, weil dieses Flugprämienprogramm nicht in jeder Hinsicht gleichwertig ist.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2010
Quelle: ra-online, BGH
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008
[Aktenzeichen: 50 C 7894/08] - Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2009
[Aktenzeichen: 22 S 377/08]
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Dokument-Nr. 9131
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