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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.04.2015
- VIII ZR 80/14 -
Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Käufer hat Anspruch auf sofortigen Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit eines als "TÜV neu" verkauften Fahrzeugs
BGH zum Anspruch auf sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nacherfüllung durch den Verkäufer
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen dem Käufer eine Nacherfüllung durch den Verkäufer gemäß § 440 Satz 1 BGB* nicht zugemutet werden kann und er deshalb zum sofortigen Rücktritt berechtigt ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte am 3. August 2012 von dem beklagten Autohändler einen 13 Jahre alten Pkw Opel Zafira mit einer Laufleistung von 144.000 km zum Preis von 5.000 Euro gekauft. Entsprechend der im
Klägerin musste sich nicht auf Nacherfüllung einlassen
Die auf Rückzahlung des Kaufpreises gerichtete Klage der Käuferin hatte in allen Instanzen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat allerdings hinreichende Feststellungen des Berufungsgerichts zu einer arglistigen Täuschung des Beklagten vermisst. Die Entscheidung des Berufungsgerichts erwies sich jedoch aus anderen Gründen als richtig. Denn der Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung des Kaufpreises ergibt sich jedenfalls aus dem von ihr hilfsweise erklärten
Erläuterungen
* - § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2015
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Oldenburg, Urteil vom 30.08.2013
[Aktenzeichen: 3 O 3170/12] - Für Gebrauchtwagenhändler kann trotz positiver Hauptuntersuchung Rücknahmepflicht bestehen
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014
[Aktenzeichen: 11 U 86/13])
- BGH zur Sachmängelhaftung beim Kauf und Vertragsrücktritt
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 310/08]) - Ein Käufer muss vor der Eigenreparatur von Mängeln dem Verkäufer stets eine Frist für die Nacherfüllung setzen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.02.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 100/04])
Jahrgang: 2015, Seite: 328 DAR 2015, 328 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 702 MDR 2015, 702 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 1669 NJW 2015, 1669
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Dokument-Nr. 20908
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