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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2006
- VIII ZR 47/05 -
Einbau neuer Fenster berechtigt nicht automatisch zur Mieterhöhung
BGH stellt hohe Ansprüche an die Mieterhöhungserklärung bei Modernisierungen
Ein Vermieter kann nicht ohne genauen Nachweis den Einbau neuer Fenster als Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Im Fall hatte der Vermieter 30 Jahre alte Fenster durch energetisch hochwertige Wärmeschutzfenster ersetzt. Er verlangte darauf hin vom Mieter die gesetzlich mögliche Modernisierungserhöhung.
Der BGH lehnte - anders als die Vorinstanzen - die Mieterhöhung ab. Zwar könne der Vermieter die Miete gem. § 559 Abs. 1 BGB erhöhen, wenn er bauliche Maßnahmen durchführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken. Der Vermieter müsse in der Mieterhöhung allerdings diejenigen Tatsachen darlegen, anhand derer überschlägig beurteilt werden könne, ob die bauliche Maßnahme eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt.
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, AG Schwabach
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BGB §§ 559 Abs. 1, 559 b Abs. 1
Ersetzt der Vermieter vorhandene Isolierglasfenster durch neue Fenster, kann er die Miete aufgrund dieser Maßnahme nach § 559 Abs. 1 BGB nur dann erhöhen, wenn er in der Erläuterung der Mieterhöhung nach § 559 b Abs. 1 Satz 2 BGB nicht nur die Beschaffenheit der neuen Fenster (etwa durch Angabe des Wärmedurchgangskoeffizienten) beschreibt, sondern auch den Zustand der alten Fenster so genau angibt, dass der Mieter einen entsprechenden Vergleich anstellen und den vom Vermieter in der Mieterhöhungserklärung aufgezeigten Energiespareffekt beurteilen kann. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter keine weiteren Erkenntnisse über die Qualität der alten Fenster hat.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2006
Quelle: ra-online
Jahrgang: 2006, Seite: 114 DWW 2006, 114 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2006, Seite: 318 GE 2006, 318 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2006, Seite: 982 MDR 2006, 982 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2006, Seite: 1126 NJW 2006, 1126 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2006, Seite: 221 NZM 2006, 221 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2006, Seite: 157 WuM 2006, 157 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2006, Seite: 272 ZMR 2006, 272
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Dokument-Nr. 1966
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