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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.01.2013
- VIII ZR 411/12 -
Durch mangelhaften Parkettkleber verursachte Schadstoffbelastung rechtfertigt Mietminderung von 30 %
Keine höhere Minderungsquote wegen Ausschluss von Gesundheitsgefahren durch ausreichendes Lüften
Kommt es aufgrund eines mangelhaften Parkettklebers zu einer Schadstoffbelastung, kann der Mieter seine Miete um 30 % mindern. Eine höhere Minderungsquote kommt nicht in Betracht, wenn durch ausreichendes Lüften eine Gesundheitsgefahr ausgeschlossen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Doppelhaushälfte ihre Miete, da von einem mangelhaften Parkettkleber eine Schadstoffbelastung ausging. Nachdem das Amtsgericht München sowie das Landgericht München I eine
Recht zur Mietminderung von 30 %
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanz. Die durch den mangelhaften Parkettkleber verursachte Schadstoffbelastung habe eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht München, Urteil vom 18.05.2012
[Aktenzeichen: 432 C 487/11] - Landgericht München I, Urteil vom 06.12.2012
[Aktenzeichen: 14 S 12138/12]
Jahrgang: 2013, Seite: 253 WuM 2013, 253 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 26 ZMR 2014, 26
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Dokument-Nr. 18121
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