Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2018
- VIII ZR 189/17 -
Zweifel an Richtigkeit der Heizkostenabrechnung: Vermieter muss Mietern für erforderliche Überprüfung der Nebenkostenabrechnung auch Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen anderer Mieter ermöglichen
BGH zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener Heizkostenabrechnung und zum Umfang einer Belegeinsicht des Mieters
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) zu beschäftigen.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Verfahrens waren
Beklagte sollen Heizkosten in Höhe von mehr als 5.000 Euro nachzahlen
Für die Jahre 2013 und 2014 verlangt die Klägerin von den Beklagten eine
Klage des Vermieters auf Betriebskostennachzahlung in den Vorinstanzen erfolgreich
Die auf eine entsprechende Betriebskostennachzahlung gerichtete Klage der Klägerin hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg. Nach Auffassung des Berufungsgerichts ändere auch eine außergewöhnliche Höhe der
Der Bundesgerichtshof nutzte seine Entscheidung, einige - vom Berufungsgericht vorliegend verkannte - Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer
Vermieter muss richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung angefallener Betriebskosten darlegen können
Bei einer Nachforderung von
Bitte auf Einsicht in Ablesebelege zu Verbrauchseinheiten anderer Wohnungen von Berufungsgericht zu Unrecht als unerheblich abgetan
Im Streitfall kam als Besonderheit hinzu, dass die Beklagten weiterhin den Einwand erhoben hatten, die Klägerin hätte ihnen jedenfalls die Ablesebelege zu den Verbrauchseinheiten der anderen Wohnungen vorlegen müssen. Diesen Einwand hat das Berufungsgericht zu Unrecht für unerheblich und deshalb zur Rechtfertigung des auch hierauf gestützten Klageabweisungsbegehrens der Beklagten für nicht durchgreifend erachtet. Denn eine vom
Vermieter muss auch Einsichtnahme in Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer ermöglichen
Dabei gehört es auch noch zu einer vom
Mieter benötigt für Belegeinsicht kein "besonderes Interesse"
Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts muss der
§ 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten
(1)1 Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der
[...]
(3) 1 Über die Vorauszahlungen für
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Bensheim, Urteil vom 20.04.2016
[Aktenzeichen: 6 C 867/15] - Landgericht Darmstadt, Urteil vom 27.07.2017
[Aktenzeichen: 6 S 213/16]
- Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung: Mieter ist es zumutbar zur Einsicht in die Belege einen Weg bis zu 30 km Luftlinie zurückzulegen
(Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 20.02.2014
[Aktenzeichen: 93 C 2240/13]) - Bei Einwänden gegen Betriebskostenpositionen muss der Mieter die Vorlage der Abrechnungsbelege fordern
(Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 14.07.2014
[Aktenzeichen: 101 C 85/14])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2018, Seite: 577 GE 2018, 577 | juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR)
Jahrgang: 2018, Ausgabe: 12, Anmerkung: 3, Autor: Siegbert Lammel jurisPR-MietR 12/2018, Anm. 3, Siegbert Lammel | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 385 NJW-Spezial 2018, 385 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2018, Seite: 458 NZM 2018, 458
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25494
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25494
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.