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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.03.2009
- VIII ZR 160/08 -
BGH: Erforderlichkeit von "Regenerationsfahrten" bei Verwendung eines Dieselfahrzeugs mit Partikelfilter im Kurzstreckeneinsatz kein Mangel
Vorstellung des Käufers über die Beschaffenheit des Autos ist irrelevant
Die Erforderlichkeit von Fahrten zur Regeneration (Reinigung) eines Partikelfilters bei Dieselfahrzeugen zur Vermeidung von Funktionsstörungen beim überwiegenden Einsatz im Kurzstreckenbetrieb stellt keinen Mangel dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Kläger erwarb von der Beklagten einen neuen Pkw Opel Zafira 1.9 CTDI zum Kaufpreis von 26.470,01 €. Das Fahrzeug ist mit einem
Landgericht sah Sachmangel - Oberlandesgericht nicht
Das Landgericht hat der auf Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich Nutzungswertersatz) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs gerichteten Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Sie führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung an das Berufungsgericht.
BGH: Für die Beurteilung, ob ein Sachmangel vorliegt, müssen andere mit einem Dieselpartikelfilter ausgestatte Fahrzeuge als Vergleichsmaßstab herangezogen werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Beurteilung, ob ein Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB an dem Fahrzeug des Klägers gegeben ist, als Vergleichsmaßstab nur solche Fahrzeuge herangezogen werden können, die ebenfalls mit einem
BGH: Vorstellung des Käufers ändert nichts an der Beurteilung, ob ein Sachmangel vorliegt - Beschaffenheit ist ausschlaggebend
Der Bundesgerichtshof hat ferner ausgeführt, dass dies nicht deswegen anders zu beurteilen ist, weil ein durchschnittlich informierter Käufer ohne weitere Aufklärung nicht zu der Erkenntnis gelangen könne, dass ein mit
BGH weist den Rechtsstreit ans Berufungsgericht zurück
Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil weitere Feststellungen zu dem Vortrag des Klägers zu treffen sind, dass jedenfalls das in das von ihm gekaufte Fahrzeug eingebaute System mangelhaft sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 47/2009 des BGH vom 04.03.2009
- Landgericht Ellwangen, Urteil vom 19.10.2007
[Aktenzeichen: 3 O 147/07] - Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 04.06.2008
[Aktenzeichen: 3 U 236/07]
- Anfahrtsschwäche bei Automatikauto ist kein Sachmangel
(Landgericht München I, Urteil vom 09.05.2008
[Aktenzeichen: 29 O 6962/07]) - Keine steuerliche Begünstigung für Einbau eines Rußpartikelfilters vor der Zulassung eines PKW mit Dieselmotor
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.08.2008
[Aktenzeichen: II R 17/08])
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Dokument-Nr. 7539
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