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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2011
- VIII ZR 148/10 -
BGH: 12-Monats-Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebskostenpauschalen
Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB setzt keine Vorauszahlungen auf Betriebskosten voraus
Die Frist zur Erhebung von Einwänden gegen eine Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gilt unabhängig davon, ob Vorauszahlungen auf die Betriebskosten oder eine Nebenkostenpauschale vereinbart sind. Daher setzt der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB nicht voraus, dass Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2005 bzw. 2006 erhielt der Mieter einer Wohnung die
Amtsgericht und Landgericht gaben Klage statt
Sowohl das Amtsgericht Dachau als auch das Landgericht München II gaben der Klage statt. Der Mieter sei mit seiner Einwendung gegen die Nebenkostenabrechnungen gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB ausgeschlossen gewesen, da er sie nicht binnen zwölf Monaten seit Erhalt der jeweiligen Abrechnungen erhoben habe. Gegen diese Entscheidung legte der Mieter Revision ein.
Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Anspruch auf Nachzahlung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Mieters zurück. Der Vermieterin habe ein Anspruch auf die
Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebskostenpauschalen
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs setze der Einwendungsausschluss nicht voraus, dass im Mietvertrag Vorauszahlungen auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Dachau, Urteil vom 24.11.2009
[Aktenzeichen: 3 C 348/09] - Landgericht München II, Urteil vom 27.04.2010
[Aktenzeichen: 12 S 6590/09]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2011, Seite: 329 GE 2011, 329 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2011, Seite: 287 MDR 2011, 287 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 842 NJW 2011, 842 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 240 NZM 2011, 240 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 158 WuM 2011, 158 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 373 ZMR 2011, 373
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Dokument-Nr. 22797
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