wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2003
VII ZR 210/01 -

Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

Wirksame Obergrenze von 5 % der Auftragssumme

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit einer Vertrags­strafen­klausel in Bauverträgen zu entscheiden. Er hielt eine in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen von Bauverträgen enthaltene Obergrenze von 5 % der Auftrsgssumme für zulässig. Die Regelung einer Obergrenze von 10 % der Auftragssumme benachteiligt dagegen den Autragnehmer unangemessen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:Nach einer vom Auftraggeber gestellten Klausel hatte der Auftragnehmer bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermine eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % des vereinbarten Pauschalpreises für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen, insgesamt höchstens 10 % des Pauschalpreises eines Bauabschnittes. Der Pauschalpreis für das gesamte Bauvorhaben betrug 28,2 Mio. DM. Der Auftraggeber machte die Vertragsstrafe in voller Höhe von 2,82 Mio. DM geltend.

Unzulässige Obergrenze von 10 % der Autragssumme

Der Bundesgerichtshof hat in Abweichung von früheren Urteilen entschieden, daß die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bauverträgen enthaltene Obergrenze der Vertragsstrafe von 10 % der Auftragssumme den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt. Nicht zu beanstanden sei dagegen seiner Ansicht nach eine Obergrenze von bis zu 5 %.

Wirksamkeit einer Obergrenze von 10 % bei Alt-Verträgen

Die Obergrenze von 10 % ist bisher von der Rechtsprechung bei Auftragssummen von bis ca. 13 Mio. DM für unbedenklich gehalten worden. Mit Rücksicht darauf hat der Bundesgerichtshof davon abgesehen, Vertragsstrafenklauseln mit einer Obergrenze von bis zu 10 % bei vergleichbaren oder niedrigeren Auftragssummen schon jetzt generell als unwirksam anzusehen. Vielmehr sind in solchen Verträgen die Vertragsstrafenklauseln erst unwirksam, wenn die Verträge nach dem Bekanntwerden dieser Entscheidung geschlossen werden. Diesen Vertrauensschutz genießt jedoch ein Auftraggeber nicht, der die Obergrenze von 10 % bei einem Auftragsvolumen von mehr als dem Doppelten der 13 Mio. DM in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsah. In diesem Fall ist die Vertragsstrafenklausel gemäß § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 BGB) unwirksam.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm)

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1089 Dokument-Nr. 1089

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1089

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung