Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.06.2011
- VI ZR 262/09 -
BGH: Zeitungsartikel im Hamburger Abendblatt über Eva Hermans Buch "Das Prinzip Arche Noah" verletzt Autorin nicht in ihren Persönlichkeitsrechten
Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung erfolgte weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die beanstandete Berichterstattung des Hamburger Abendblatts das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Autorin Eva Herman nicht beeinträchtigt. Die Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung ist seitens der Zeitung erfolgt weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt, entschied das Gericht.
Eva Herman, die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, Buchautorin, Journalistin und ehemalige Sprecherin der "Tagesschau", präsentierte am 6. September 2007 auf einer Pressekonferenz das von ihr verfasste
"Wir müssen den Familien Entlastung und nicht Belastung zumuten und müssen auch ´ne Gerechtigkeit schaffen zwischen kinderlosen und kinderreichen Familien. Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das - alles was wir an Werten hatten - es war ´ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle - aber es ist eben auch das, was gut war - das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt - das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben."
In der Ausgabe des "Hamburger Abendblatts" vom 7. September 2007 und auf den Internetseiten der
""Das Prinzip Arche Noah" sei wieder ein "Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft", heißt der Klappentext." Die Autorin, "die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen "im Begriff sind, aufzuwachen", dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern unter dem der "Existenzsicherung". Und dafür haben sie ja den Mann, der "kraftvoll" zu ihnen steht. In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende."
Klägerin sieht in Berichterstattung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt
Die Klägerin sieht sich in der
Allgemeines Persönlichkeitsrecht Eva Hermans durch beanstandete Berichterstattung nicht beeinträchtigt
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die beanstandete
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Köln, Urteil vom 14.01.2009
[Aktenzeichen: 28 O 511/08] - Eva Herman gewinnt im Berufungsprozess gegen Axel-Springer-Verlag
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.07.2009
[Aktenzeichen: 15 U 37/09 (Eva Herman / Axel Springer Verlag)])
- Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall Jörg Kachelmann nennen
(Landgericht Köln, Urteil vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: 28 O 175/10]) - BGH: Paparazzi-Fotos von Heide Simonis verletzen nicht das Persönlichkeitsrecht
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.06.2008
[Aktenzeichen: VI ZR 156/06])
Jahrgang: 2011, Seite: 3516 NJW 2011, 3516
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11837
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11837
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.