wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2008
VI ZR 256/06, VI ZR 260/06, VI ZR 271/06 -

Persönlichkeitsschutz: Presse darf Fotos über den Gesundheitszustand Prominenter nicht abdrucken

BGH entscheidet erneut über die Veröffentlichung von Bildern von Caroline Prinzessin von Hannover und Ernst August Prinz von Hannover

In der Presse dürfen keine Fotoberichte über Krankheiten von Promienten abgedruckt werden. Es überwiegt diesbezüglich das Persönlichkeitsrecht der Promienten, also der Schutz der eigenen Privatsphäre zu der die Gesundheit gehört. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die klagenden Eheleute haben sich gegen die Veröffentlichung von Fotos in den von den Beklagten verlegten Presseerzeugnissen gewandt. Diese hatten im Zusammenhang mit der damaligen lebensgefährlichen Erkrankung des Ehemannes an einer Entzündung der Bauchspeicheldrüse (unterschiedliche) Artikel über die Erkrankung, Alkoholgenuss als mögliche Ursache und die Erholungsphase veröffentlicht, die überwiegend mit älteren Aufnahmen, in einem Fall mit einer aktuellen Aufnahme bebildert waren.

In allen Verfahren hatten die Anträge der Kläger auf Unterlassung erneuter Veröffentlichung der Fotos in den Vorinstanzen Erfolg.

Der u. a. für Fragen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat hat nunmehr die Revisionen der Verlage zurückgewiesen. Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (BVerfG, Beschlüsse v. 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07, 1 BvR 1626/07 -) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil v. 24.06.2004 - 59320/00 -) gebotene Abwägung zwischen den Rechten der Kläger und der Presse- und Informationsfreiheit ergebe, dass bei sämtlichen Bildveröffentlichungen dem Persönlichkeitsrecht der Kläger Vorrang zukomme. Das Interesse der Kläger am Schutz der eigenen Privatsphäre, zu der im Allgemeinen auch der Gesundheitszustand gehöre, also ihr Interesse am Schutz privater Vorgänge, die einfach nicht an die Öffentlichkeit gehörten, überwiege das Interesse an einer Berichterstattung und gestatte es nicht, in das Recht der Kläger am eigenen Bild einzugreifen. Dass der Kläger in einem der Fälle vor Veröffentlichung, in den anderen Fällen kurz nach Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahmen Interviews zu seiner Erkrankung gegeben habe, könne den in den Bildveröffentlichungen liegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten nicht rechtfertigen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 191/2008 des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2008

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Persönlichkeitsrecht | Presserecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6830 Dokument-Nr. 6830

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6830

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung