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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2012
- VI ZR 217/08 -
BGH zur internationalen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen
Gericht bejaht Zuständigkeit deutscher Gerichte, sofern Mittelpunkt der Interessen des Betroffenen in Deutschland liegt
Der Bundesgerichtshof hat die Zuständigkeit von deutschen Gerichten bei Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, bejaht, sofern sich der Mittelpunkt der Interessen des Betroffenen in Deutschland befindet.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wurde im Jahr 1993 zusammen mit seinem Bruder wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Januar 2008 wurde er auf Bewährung entlassen. Er verlangt von einem in der Republik Österreich geschäftsansässigen Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Das beklagte Unternehmen hielt auf seiner Internetseite bis zum 18. Juni 2007 eine auf den 23. August 1999 datierte, von einem anderen Anbieter übernommene Meldung zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens des Klägers wie seines Bruders wahrheitsgemäß u. a., beide wendeten sich nunmehr, neun Jahre nach dem Mord, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen der Tat.
BGH legt Frage zur internationalen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen dem EuGH vor
Die Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Der Bundesgerichtshof hat die Sache mit Beschluss vom 10. November 2009 dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Fragen vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen die internationale
Bundesgerichtshof bejaht internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs hat der Bundesgerichtshof die internationale
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.01.2008
[Aktenzeichen: 324 O 548/07] - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 29.07.2008
[Aktenzeichen: 7 U 22/08]
- Im Rahmen eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens darf namentlich über einen verurteilten Straftäter berichtet werden
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.10.2006
[Aktenzeichen: 2-03 O 358/06]) - Presse darf einen verurteilten Straftäter anlässlich der vorzeitigen Haftentlassung nicht namentlich nennen
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.10.2006
[Aktenzeichen: 2-03 O 305/06])
Jahrgang: 2012, Seite: 703 MMR 2012, 703
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Dokument-Nr. 13469
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