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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2020
- V ZR 300/18 -
BGH: Nichtvorlage des Mietvertrags kein wichtiger Grund zur Verweigerung der Zustimmung zur Vermietung einer Eigentumswohnung
Übrige Wohnungseigentümer dürfen Zustimmung nicht verweigern
Kann nach der Gemeinschaftsordnung die Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Vermietung einer Eigentumswohnung aus wichtigem Grund verweigert werden, liegt ein solcher Fall nicht vor, wenn der Mietvertrag nicht vorgelegt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 wollte ein
Amtsgericht gab Klage statt, Landgericht wies sie ab
Während das Amtsgericht Radolfzell der Klage stattgab, wies sie das Landgericht Karlsruhe ab. Es verwies darauf, dass der Kläger trotz entsprechender Aufforderung durch die Beklagten nicht den
Bundesgerichtshof hält Verweigerung der Zustimmung zur Vermietung wegen Nichtvorlage des Mietvertrags für unzulässig
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers. Die Nichtvorlage des Mietvertrags sei kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 08.08.2017
[Aktenzeichen: 3 C 250/15] - Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.10.2018
[Aktenzeichen: 7 S 69/17]
Jahrgang: 2021, Seite: 60 GE 2021, 60 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 59 WuM 2021, 59
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Dokument-Nr. 29838
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