Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2013
- V ZB 181/12 -
Richterliche Hinweispflicht besteht nur bei falscher Einschätzung der Rechtslage durch Beteiligten und dadurch drohender Rechtsnachteile
Umfang der richterlichen Hinweispflicht im Zwangsversteigerungsverfahren
Zwar besteht im Zwangsversteigerungsverfahren eine richterliche Hinweispflicht (§ 139 ZPO). Diese gilt jedoch nur dann, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass ein Beteiligter die Rechtslage falsch einschätzt und ihm dadurch Rechtsnachteile drohen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte im März 2012 ein mit einem Einfamilienhaus bebautes
Landgericht bejahte Verletzung der richterlichen Hinweispflicht
Das Landgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Beschwerdeführers. Dieser hätte durch das Amtsgericht auf den gesetzlichen Grundsatz des Einzelausgebots hingewiesen werden müssen. Da er darüber nicht aufgeklärt wurde, habe eine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht vorgelegen. Gegen diese Entscheidung legte wiederum der Miteigentümer Rechtsbeschwerde ein.
BGH sah keine Hinweispflichtverletzung
Der Bundesgerichtshof sah keine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht nach § 139 ZPO. Zwar gelte dieser auch im Zwangsversteigerungsgesetz. Sie erfordere aber nicht allgemeine Ausführungen über die Rechte der Beteiligten. Sie bestehe vielmehr erst dann, wenn das Gericht Grund zur Annahme hat, dass ein Beteiligter die Rechtslage falsch einschätzt und ihm dadurch Rechtsnachteile drohen. Ein solcher Fall habe hier jedoch nicht vorgelegen.
Aufklärung über gesetzlichen Grundsatz überspannt Hinweispflicht
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs müsse ein Gericht nicht darüber aufklären, dass das Zwangsversteigerungsgesetz vom Vorrang des Einzelausgebots ausgeht. Dies würde die Anforderungen an die Hinweispflicht überspannen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bruchsal, Beschluss vom 26.03.2012
- Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2012
[Aktenzeichen: 11 T 199/12]
Jahrgang: 2014, Seite: 63 NJW-RR 2014, 63 | Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung (NZI)
Jahrgang: 2013, Seite: 1048 NZI 2013, 1048 | Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Jahrgang: 2013, Seite: 2324 WM 2013, 2324
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17564
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17564
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.