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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2017
- IX ZR 270/16 -
BGH: Kein Schadensersatzanspruch gegen Rechtsanwalt aufgrund versehentlicher Versendung einer Selbstanzeige ans Finanzamt
Steuernachzahlung stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar
Kommt es zu einer Steuernachzahlung, weil der Rechtsanwalt versehentlich die Selbstanzeige an das Finanzamt schickte, steht dem Mandanten kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn die Steuernachzahlung aufgrund vorsätzlicher Steuerhinterziehung stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Jahren 2007 bis 2012 zahlte die Inhaberin einer Apotheke monatlich 1.500 EUR an ihren Lebensgefährten als Darlehen. Da der Lebensgefährte
Landgericht und Oberlandesgericht wiesen Schadensersatzklage ab
Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg werteten die
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Klägerin zurück. Ein Anspruch auf
Steuernachzahlung stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Regensburg, Urteil vom 15.03.2016
[Aktenzeichen: 6 O 1944/15 (2)] - Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 17.10.2016
[Aktenzeichen: 13 U 688/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 237 MDR 2018, 237 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 541 NJW 2018, 541 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2018, Seite: 224 VersR 2018, 224
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Dokument-Nr. 26397
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