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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.06.2010
- II ZR 246/08 -
BGH: Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen Leo Kirch muss neu verhandelt werden
Aufhebung und Zurückverweisung durch das OLG wegen irreführenden Hinweises des LG München bestätigt
Die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen Leo Kirch und weitere ehemalige Geschäftsführer der Kirch-Gruppe muss infolge eines irreführenden Hinweises des Landgerichts München neu verhandelt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist
Sachverhalt
Das Insolvenzverfahren wurde am 13. September 2002 eröffnet. Am 4. Februar 2002 hatte der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank Breuer dem Fernsehsender Bloomberg TV ein Interview gegeben, in welchem er dem Kirch-Konzern die Kreditwürdigkeit absprach (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil v. 16.02.2009 - II ZR 185/07 -). Darauf führt der Beklagte Dr. Kirch den Eintritt der
Landgericht überrascht Kläger mit Urteil durch irreführenden Hinweis
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Infolge eines irreführenden Hinweises habe das Landgericht den Kläger mit dem Urteil überrascht.
BGH bestätigt Auffassung des Oberlandesgerichts
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts München bestätigt und die von allen Beklagten erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden, mit der sie die Wiederherstellung des klageabweisenden Urteils angestrebt haben, zurückgewiesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2010
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
- Landgericht München I, Urteil vom 14.09.2007
[Aktenzeichen: 14 HKO 1877/07] - Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.10.2008
[Aktenzeichen: 7 U 4972/07]
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Dokument-Nr. 9827
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