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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.06.2010
II ZR 246/08 -

BGH: Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen Leo Kirch muss neu verhandelt werden

Aufhebung und Zurückverweisung durch das OLG wegen irreführenden Hinweises des LG München bestätigt

Die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen Leo Kirch und weitere ehemalige Geschäftsführer der Kirch-Gruppe muss infolge eines irreführenden Hinweises des Landgerichts München neu verhandelt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Taurus Holding GmbH & Co. KG. Dabei handelt es sich um die Holdinggesellschaft der Kirch-Gruppe (Kirch Pay TV; Kirch Media, Kirch Beteiligung). Komplementärin der Schuldnerin war die Kirch Vermögensverwaltungs GmbH, die neben Dr. Leo Kirch als Beklagtem zu 1 von den weiteren fünf Beklagten als Geschäftsführern geleitet wurde.

Sachverhalt

Das Insolvenzverfahren wurde am 13. September 2002 eröffnet. Am 4. Februar 2002 hatte der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank Breuer dem Fernsehsender Bloomberg TV ein Interview gegeben, in welchem er dem Kirch-Konzern die Kreditwürdigkeit absprach (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil v. 16.02.2009 - II ZR 185/07 -). Darauf führt der Beklagte Dr. Kirch den Eintritt der Insolvenz zurück. Der Kläger verlangt die Erstattung von Zahlungen, die die Beklagten als Geschäftsführer nach Insolvenzreife veranlasst haben sollen. Der Klage liegen insgesamt über 750 Einzelzahlungen zwischen etwa 15,- € und 2,5 Mio. € im Zeitraum 5. Februar 2002 bis 11. Juni 2002 zugrunde.

Landgericht überrascht Kläger mit Urteil durch irreführenden Hinweis

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Infolge eines irreführenden Hinweises habe das Landgericht den Kläger mit dem Urteil überrascht.

BGH bestätigt Auffassung des Oberlandesgerichts

Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts München bestätigt und die von allen Beklagten erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden, mit der sie die Wiederherstellung des klageabweisenden Urteils angestrebt haben, zurückgewiesen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2010
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs

Vorinstanzen:
  • Landgericht München I, Urteil vom 14.09.2007
    [Aktenzeichen: 14 HKO 1877/07]
  • Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.10.2008
    [Aktenzeichen: 7 U 4972/07]
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Dokument-Nr.: 9827 Dokument-Nr. 9827

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