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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.10.2008
- II ZR 227/07, II ZR 229/07, II ZR 26/08 -
BGH zur Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der Genossenschaft
Stille Reserven sind nicht zu berücksichtigen
Bei der Ermittlung einer Nachschusspflicht für ausscheidende Genossen aus einer Genossenschaft ist die Handelsbilanz maßgeblich. Stille Reserven der Genossenschaft sind bei dem Vergleich von Vermögen und Schulden nicht zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Klägerin, eine Baugenossenschaft, nimmt die Beklagten, ausgeschiedene Genossen, auf Zahlung eines Nachschusses in Anspruch. Bei der Ermittlung der
Streit um Berechnungsart des Vergleichs
Die Parteien streiten im Wesentlichen darum, ob die
Amtsgericht und Landgericht haben der Klage stattgegeben. Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in mehreren Urteilen die Revisionen der Beklagten zurückgewiesen.
Handelsbilanz ist maßgeblich
Er hat entschieden, dass bei der Ermittlung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 190/08 des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2008
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Dokument-Nr. 6826
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