Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.09.2023
- I ZR 74/22 -
Sampling-Streit um Kraftwerk-Tonfolge - BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum urheberrechtlichen Begriff des Pastiches vor
Jahrelanger Rechtsstreit zwischen deer Musikgruppe "Kraftwerk" und Musikproduzent Moses Pelham um eine kurze Tonfolge wird erneut ein Fall für den EuGH
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Klärung des urheberrechtlichen Begriffs des Pastiches vorzulegen.
Der Kläger zu 1 und der am 21. April 2020 verstorbene frühere Kläger zu 2, dessen Rechtsnachfolgerin die jetzige Klägerin zu 2 ist, waren Mitglieder der Musikgruppe "Kraftwerk". Diese veröffentlichte im Jahr 1977 einen Tonträger, auf dem sich das Musikstück "Metall auf Metall" befindet. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Komponisten des Titels "Nur mir", den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur auf im Jahr 1997 erschienenen Tonträgern einspielte. Zur Herstellung des Titels hatten die Beklagten zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus dem Titel "Metall auf Metall" elektronisch kopiert ("gesampelt") und dem Titel "Nur mir" in fortlaufender Wiederholung unterlegt.
Die Kläger sehen dadurch ihre Rechte als Tonträgerhersteller und das Urheberrecht des Klägers zu 1 verletzt. Sie haben die Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen, Tonträger mit der Aufnahme "Nur mir" herzustellen und in Verkehr zu bringen. Außerdem haben sie die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zweck der Vernichtung verlangt.
Bisheriger Prozessverlauf
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben. Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Berufung der Beklagten wiederum zurückgewiesen. Die erneute Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Revisionsurteile und das zweite Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen. Dieser hat daraufhin dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft und der Richtlinie 2006/115/EG zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums vorgelegt, die der Gerichtshof mit Urteil vom 29. Juli 2019 beantwortet hat. Mit dem dritten Revisionsurteil hat der Senat auf die Revision der Beklagten die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht hat das Urteil des Landgerichts daraufhin dahingehend abgeändert, dass die Beklagten unter Abweisung der weitergehenden Klage zur Auskunft über die Anzahl der zwischen dem 22. Dezember 2002 und dem 7. Juni 2021 hergestellten und/oder ausgelieferten Tonträger mit Schallaufnahmen des Titels "Nur mir" sowie zur Herausgabe von Vervielfältigungsstücken dieser Tonträger zum Zwecke der Vernichtung verurteilt werden und insoweit ihre Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt wird. Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen, soweit es hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche ab dem 7. Juni 2021 zum Nachteil der Kläger erkannt hat. Die Kläger verfolgen mit ihrer Revision, deren Zurückweisung die Beklagten beantragen, ihre mit der Klage ab dem 7. Juni 2021 geltend gemachten Ansprüche weiter.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren nunmehr erneut ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vorgelegt.
Die Revision hat Erfolg, wenn das Berufungsgericht zu Unrecht angenommen hat, dass die von den Klägern geltend gemachten Ansprüche ab dem 7. Juni 2021 ausgeschlossen sind, weil die Übernahme der Rhythmussequenz aus dem Titel "Metall auf Metall" im Wege des Sampling eine nach § 51 a Satz 1 UrhG in der ab dem 7. Juni 2021 geltenden Fassung zulässige Nutzung zum Zwecke des
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellt sich zunächst die Frage, ob die Schrankenregelung der Nutzung zum Zwecke von
Sodann stellt sich nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die weitere Frage, ob die Nutzung "zum Zwecke" eines
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/pt)
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2004
[Aktenzeichen: 308 O 90/99] - BGH zum Tonträger-Sampling
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.11.2008
[Aktenzeichen: I ZR 112/06 - Metall auf Metall]) - OLG Hamburg: Kein Recht auf freie Nutzung eines Musik-Samples von "Kraftwerk" für Song von Sabrina Setlur
(Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 17.08.2011
[Aktenzeichen: 5 U 48/05]) - Musik-Sample von "Kraftwerk" durfte nicht für Sabrina Setlur-Song verwendet werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.12.2012
[Aktenzeichen: I ZR 182/11]) - Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 31.05.2016
[Aktenzeichen: 1 BvR 1585/13]) - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.06.2017
[Aktenzeichen: I ZR 115/16] - Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.07.2019
[Aktenzeichen: C-476/17] - Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.04.2020
[Aktenzeichen: I ZR 115/16] - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 22.04.2022
[Aktenzeichen: 5 U 48/05] - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 07.06.2006
[Aktenzeichen: 5 U 48/05]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Beachten Sie, dass der vollständige Urteilstext in der Regel erst einige Wochen nach der Entscheidung beim Gericht vorliegt.
Dokument-Nr. 33266
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33266
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.