wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.07.2013
I ZR 34/12 (Versäumnisurteil) -

Unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder: BGH untersagt Werbung für Kinder beim Computerspiel "Runes of Magic"

Werbeaussage stellt unzulässige Kaufaufforderung an Kinder dar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass an Kinder gerichtete Werbeaussagen mit einem Link zu kostenpflichtigen Zubehörangeboten für das Computerspiel "Runes of Magic" unzulässig sind.

Im zugrunde liegenden Streitfall warb die Gameforge Berlin AG, vormals Frogster, auf der Website des Computer-Rollenspiels "Runes of Magic" mit einer an Kinder gerichtete Kaufaufforderung für Spielzubehör mit dem Slogan "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas". Nach Klick auf den Link öffnete sich ein eine neue Internetseite, auf der diverse Zusatzprodukte zum Kauf angeboten wurden.

Unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder unzulässig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte hiergegen geklagt, da eine unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder nach dem Anhang des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verboten ist. Dabei mache es keinen Unterschied, dass das Angebot erst über einen Link konkretisiert werde.

Virtuelle Ware gegen echtes Geld

Die Verbraucherzentrale hatte außerdem vorgetragen, dass durch das Angebot von Aufrüstungsgegenständen, die die Teilnahme an dem Spiel attraktiver machen, die geschäftliche Unerfahrenheit der Kinder ausgenutzt werde. Zwar lässt sich das Rollenspiel "Runes of Magic" kostenlos herunterladen, Erweiterungen sind aber nur durch den Kauf virtueller Gegenstände möglich. Für die virtuelle Ware muss echtes Geld gezahlt werden: 3.000 Diamanten kosteten den Spieler im Jahr 2009 zum Beispiel 99,99 Euro. Ein Reittier gab es reduziert für 199 Diamanten.

Vorinstanzen: Werbeaussage erfüllt nicht Voraussetzungen einer unmittelbaren Kaufforderung an Kinder

Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Kammergericht hatten entschieden, dass die Aussage auch in Verbindung mit einem Link, der das Angebot konkretisiert, nicht die Voraussetzungen einer unmittelbaren Kaufforderung an Kinder erfülle; der Kaufappell sei ja nicht "unmittelbar" in die Produktwerbung integriert worden. Zudem war nach Ansicht der Vorinstanzen auch nicht der Spieltrieb der Kinder unlauter ausgenutzt worden.

BGH untersagt Werbung

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung die Urteile der beiden Vorinstanzen aufgehoben und die Vorgehensweise der Webseitenbetreiber untersagt.

Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG

Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind

[...]

28.die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen;

[...]

§ 4 UWG

Unlauter handelt insbesondere, wer

1.geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;

[...]

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Wettbewerbsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Computerspiel | Kind | Kinder | Kinder | unzulässige | unzulässiger | unzulässiges | Werbung
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2014, Seite: 196
K&R 2014, 196
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 289
MDR 2014, 289
 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 169
MMR 2014, 169
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 1014
NJW 2014, 1014
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 485
NJW 2015, 485

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16317 Dokument-Nr. 16317

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16317

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Augustin Kainz schrieb am 26.09.2014

Anscheinend gibt es da zwischen diesem Urteil und GF diskrepanzen.Weil in einem ähndlichen Browserspiel,Ikariam,im Laufe einer Diskussion dieses Thema angesprochen wurde und daraufhin zwei Mitspieler von einem Community Manager verwarnt wurden,mit folgenden Erklärungen.

Flame, Trolling, Üble Nachrede

Mit der Verteidigung des Users, der die Üble Nachrede begangen hat, betätigst Du Dich grundsätzlich in derselben Weise, wie er. Alle Deine Beiträge in diesem Thread zusammengenommen sind in der Summe nicht mehr tolerabel und widersprechen dem, was wir in diese Forum zu tolerieren bereit sind. Es ergeht somit hiermit eine Ermahnung an Dich, Deinen Diskussionsstil zu überdenken und den Regeln anzupassen.

Meine Frage

Haben diese Mitspieler wirklich zuwieder gehandelt?

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung