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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.03.2009
- I ZR 213/06 - Sortis -
BGH: Pfizer durfte den eigenen Standpunkt zur Festbetragsregelung in öffentlichen Anzeigen verteidigen
Kein Verstoß gegen Werbeverbot für Arzneimittel
Der Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die Benennung eines Arzneimittels im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung über die Festsetzung eines Festbetrags für dieses Arzneimittel gegen Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes verstößt.
Beklagte war das Pharmaunternehmen Pfizer Pharma GmbH. Pfizer vertreibt das verschreibungspflichtige
Das Landgericht hat der Klage auf Unterlassung der
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil bestätigt und die Rechtsmittel beider Parteien zurückgewiesen. Bei der Anzeige der Beklagten handele es sich zwar um
Auszug aus dem Gesetz
§ 4 Abs. 3 Satz 1 HWG Bei einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 64/2009 des BGH vom 26.03.2009
- Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.06.2006
[Aktenzeichen: 14 O 70/05] - Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2006
[Aktenzeichen: 6 U 140/05]
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Dokument-Nr. 7651
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