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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2018
- I ZR 152/17 -
BGH: Immobilienmakler trifft grundsätzlich keine Pflicht zur steuerrechtlichen Beratung im Rahmen eines Immobilienverkaufs
Immobilienmakler haftet nicht für Steuernachzahlung des Verkäufers aufgrund Verkaufs innerhalb von 10-jähriger Spekulationsfrist
Ein Immobilienmakler ist grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen eines Immobilienverkaufs steuerrechtliche Fragen zu prüfen und seinen Kunden aufzuklären. Hat ein Immobilienverkäufer daher eine Steuernachzahlung zu leisten, weil er innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist aus § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) seine Immobilie verkauft hat, so haftet dafür nicht der Immobilienmakler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verkaufte die Eigentümerin eines Wohnanwesens im Jahr 2013 unter Zuhilfenahme einer Immobilienmaklerin das Grundstück zum Preis von 295.000 Euro. Da die Grundstückseigentümerin das Wohnanwesen im Jahr 2004 erworben hatte und somit innerhalb der zehnjährigen
Landgericht und Oberlandesgericht weisen Klage ab
Sowohl das Landgericht Krefeld als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf wiesen die Schadensersatzklage ab. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe die Beklagte die Klägerin nicht darüber aufklären müssen, dass ein Veräußerungsgewinn innerhalb der zehnjährigen
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 BGB zu. Denn der Beklagten sei keine Pflichtverletzung anzulasten.
Keine Pflicht zur steuerrechtlichen Beratung
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs treffe einem Makler beim Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung grundsätzlich keine Pflicht, steuerrechtliche Fragen zu prüfen und seinen Auftraggeber über die in diesem Zusammenhang relevanten Umstände aufzuklären.
Steuerrechtliche Beratung nur in Ausnahmefällen
Eine Pflicht zur steuerrechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Krefeld, Urteil vom 04.05.2016
[Aktenzeichen: 5 O 387/15] - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2017
[Aktenzeichen: I-7 U 118/16]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2019, Seite: 120 GE 2019, 120 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2019, Seite: 87 MDR 2019, 87 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2019, Seite: 277 ZIP 2019, 277
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Dokument-Nr. 27190
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