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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.02.2005
AnwZ 3/03 -

Senat für Anwaltssachen: Beschränkung der Zulassung vor dem BGH nicht verfassungswidrig

Die Beschränkung der Vertretung in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof auf wenige Rechtsanwälte ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH), Senat für Anwaltssachen entschieden.

Im Fall hatte ein Anwalt geklagt, der neben seiner Zulassung bei einen Land- und Oberlandesgericht auch vor dem Bundesgerichtshof auftreten wollte.

Der BGH folgte mit seinem Beschluss dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.10.2002: Zur Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof), das vor drei Jahren einen ähnlichen Fall nicht zur Entscheidung angenommen hatte.

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der Leitsatz

BRAO §§ 164 bis 170

Die Bestimmungen in §§ 164 ff. BRAO über die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof sind nicht verfassungswidrig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion

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Dokument-Nr.: 732 Dokument-Nr. 732

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