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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.02.2005
- AnwZ 3/03 -
Senat für Anwaltssachen: Beschränkung der Zulassung vor dem BGH nicht verfassungswidrig
Die Beschränkung der Vertretung in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof auf wenige Rechtsanwälte ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH), Senat für Anwaltssachen entschieden.
Im Fall hatte ein Anwalt geklagt, der neben seiner
Der BGH folgte mit seinem Beschluss dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.10.2002: Zur Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof), das vor drei Jahren einen ähnlichen Fall nicht zur Entscheidung angenommen hatte.
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BRAO §§ 164 bis 170
Die Bestimmungen in §§ 164 ff. BRAO über die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof sind nicht verfassungswidrig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion
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Dokument-Nr. 732
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