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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.03.2014
5 StR 38/14 -

Verurteilungen im Fall Jonny K. rechtskräftig

BGH verwirft Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Berlin als offensichtlich unbegründet

Der Bundesgerichtshof hat die gegen das Urteil des Landgerichts Berlin gerichteten Revisionen im Fall des tödlichen Angriffs auf Jonny K. als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Verurteilung des Angeklagten Onur U. und den fünf Mitangeklagten ist damit rechtskräftig.

Das Landgericht Berlin hat im Fall des tödlichen Angriffs auf den damals 20 Jahre alten Jonny K. im Oktober 2012 den Angeklagten Onur U. wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und die übrigen fünf Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen von zwei Jahren und acht Monaten bzw. zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts provozierte der ausgebildete Boxer Onur U. in den frühen Morgenstunden des 14. Oktober 2012 am Alexanderplatz zunächst Jonny K. und dessen Begleiter und versetzte Jonny K. dann unerwartet einen wuchtigen Faustschlag in das Gesicht, der bereits für sich genommen nicht ausschließbar todesursächlich gewesen ist. Unmittelbar anschließend griffen alle sechs Angeklagten massiv die beiden provozierten Personen an. Im Verlauf der Auseinandersetzung stürzte Jonny K. zu Boden und schlug mit dem Kopf auf das Straßenpflaster. Mehr als zwei Personen aus der Gruppe der Angeklagten traten dem regungslos auf dem Boden liegenden Jonny K. mehrfach gegen den Körper und mindestens zweimal gegen den Kopf. Entweder durch die Gewalteinwirkungen gegen den Kopf oder durch den Sturz auf das Straßenpflaster erlitt Jonny K. massive Hirnblutungen, die zu seinem Tod führten. Der Begleiter erlitt durch den Angriff der Angeklagten Knochenbrüche und Prellungen.

Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten entsprechend den Anträgen des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2014
Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 01.04.2014/ra-online

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Kommentare (4)

 
 
MadRecht schrieb am 02.04.2014

Recht so, das Urteil ist aber für diese Probanden viel zu milde ausgeschüttet damit worden, denn ich hätte noch die Sicherungsverwahrung dem Haupttäter verpasst bis zum Abschiebe Termin, Fingerabdruck speichern am jeden Standpunk von Deutschland damit diese Person nie wieder einen falsch Schritt macht! Unmöglich was sich hier junge Türken heutzutage erlauben, nichts im Hirn und meinen klein Istanbul sich falsch zudem noch einzubilden ´Macht zu zeigen nichts in der Hose und Dumm noch dazu auch nichts in der Birne der Boxer Onur U., das sind so nach wie hier die Schläger-Türken die ihren richtigen noch nicht getroffen haben im Leben, das kommt aber noch, am Alexanderplatz Deutschland so zu verschmutzen, auch wie hier die Angeklagten Mitläufer so billig davon kommen zu lassen halte ich nicht für die Gerechtigkeit, aus aus Deutschland mit solchen Idioten. Alle sollten umgehend abgeschoben dann nach Haftbeendigung schon werden. weil die haben ehe nichts aus Ihrer Taten gelernt oder Reue gezeigt! Boxer Onur U. würde ich die Sicherungsverwahrung nachträglich noch anordnen jetzt lassen, da es nicht auszuschließen ist, das er gar nichts weiß was er da tat! Sehr wahrscheinlich ich auch auch noch der Boxer Onur U. Schuldunfähig ist dadurch in die Psychiatrie nachträglich noch dann einzuweisen auch zu müssen! Da es sich hier auch nicht um ein normales Ding handeln kann mehr. Andere Strafen sind hier viel zu Milde, dass muss der Bundesjustizminister den Staatsanwälte in Berlin wie Gerichten vermitteln das dieser als Mittäter härter zu bestrafen dann sind, bei nur des dann zusehen, als Täter gleicht und voll Bestrafung zubekommen hat, wie genauso der Hehler! Meines Erachten müsste das Verfahren neu aufgerollt werden müssen, da hier wichtige Indizien man schon wirklich vergessen hatte! Zudem fordere ich, dass jeder kriminelle auch nur Türke allgemein Immigration für immer aus Deutschland müsste, auch wenn er noch hier seiner Geburt hätte Kriminell würde! Macht das ein Deutscher in der Türkei Spanien oder Polen, ergeht es ihm aber dann noch schlimmer! Die Deutschen sind zu lax! Raus mit solchen wie fertigen Spinner Typen; - Boxer Onur U.

Karl-Peter S. schrieb am 02.04.2014

Für dieses Urteil gehören die Richter hinter Gitter. Ein ausgebildeter Boxer kennt die Folgen, wenn er zuschlägt. Schade um Justitia!

Jürgen Kastrau schrieb am 02.04.2014

4 Jahre und 6 Monate, 2 Jahre und was? Wenn " Mann " auf einem am Boden liegenden auf und an dem Kopf tritt was beabsichtigt " Mann " damit? Das ist meiner Ansicht nach eine gezielte Tötungsabsicht und nichts anderes. Diese scheiß milden Strafen sollten endlich für diese Art von Verbrechen per Gesetz verboten werden. Milde Jugendstrafe ist durchaus abschreckend. Ich lach mich tot. Wir brauchen uns bei dieser milden Strafe nicht wundern das die Gesellschaft immer mehr verroht und die Tötung eines Menschen billigend in Kauf genommen wird. 25 Jahre ohne Chance auf vorzeitiger Haftentlassung, Arbeitslager bei Brot und Wasser und anschließend Ausweisung in das Heimatland des Täters. Das wäre eine angemessene und der Tat entsprechenden Strafe. Nicht vergessen: Johnny K. ist tot!Er hat keine Möglichkeit auf eine vorzeitige wieder zurück ins Leben kommende Chance.

Edda S. schrieb am 02.04.2014

was anderes als die Bestätigung des Urteils des Landgerichts Berlin hatte ich auch nicht erwartet vom BGH

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