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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2022
- 4 StR 192/22 -
Urteil gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend rechtskräftig
BHG bestätigt lebenslange Haftstrafe
Der Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel ganz überwiegend verworfen, mit dem dieser wegen versuchten Mordes in 89 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 88 tateinheitlichen Fällen und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Die Strafkammer hatte ferner die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Außerdem hatte sie ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bestimmt sowie das zur Tatbegehung verwendete Kraftfahrzeug eingezogen.
Nach den Feststellungen entschloss sich der Angeklagte, seinen Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit in Teilnehmer und Zuschauer des am 24. Februar 2020 in Volkmarsen stattfindenden Rosenmontagszugs zu lenken, um hierdurch eine unbestimmte, möglichst große Anzahl von Personen zu töten. In Umsetzung dieses Tatplans fuhr er mit dem Auto in eine für andere Verkehrsteilnehmer abgesperrte Straße ein, auf der sich die Menschenmenge befand, und beschleunigte auf eine Ausgangsgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h. Der Angeklagte führte das Fahrzeug sodann - entgegen der Laufrichtung des Umzuges - durch insgesamt drei hintereinander aufgestellte Karnevalsgruppen hindurch. Durch die Fahrt wurden insgesamt 88 Personen zum Teil schwer verletzt.
Anordnung zu Sicherungsverwahrung neu zu verhandeln
Der Bundesgerichtshofs hat den Schuldspruch nach einer teilweisen Verfahrensbeschränkung dahin abgeändert, dass die tateinheitlich hinzutretende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32662
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