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Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.07.2014
- 4 StR 147/14 -
BGH: Kein Mord an Beifahrer aufgrund spontanen Selbstmordentschlusses des Fahrers eines Pkw
Keine bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Beifahrers
Wird ein Beifahrer wegen eines Selbstmordversuchs des Pkw-Fahrers getötet, so liegt kein heimtückischer Mord nach § 211 StGB vor, wenn der Pkw-Fahrer die latent vorhandene Suizidabsicht spontan und ungeplant umgesetzt hat. In diesem Fall hat der Pkw-Fahrer nämlich die Arg- und Wehrlosigkeit des Beifahrers nicht bewusst ausgenutzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 steuerte ein Pkw-Fahrer das Fahrzeug in Selbstmordabsicht mit mindestens 90 km/h gegen einen
Landgericht bejaht Strafbarkeit wegen Totschlags
Das Landgericht Leipzig wertete den Sachverhalt als
Bundesgerichtshof verneint Strafbarkeit wegen heimtückischen Mordes
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Angeklagten zurück. Dieser habe sich wegen Totschlags strafbar gemacht. Eine Strafbarkeit wegen heimtückischen Mordes sei dagegen ausgeschlossen gewesen.
Keine bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Ehefrau
Ein heimtückischer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Leipzig, Urteil vom 21.11.2013
[Aktenzeichen: 1 KLs 303 Js 3281/13]
Jahrgang: 2015, Seite: 30 NStZ 2015, 30 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 110 zfs 2015, 110
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Dokument-Nr. 23765
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