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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2008
- 3 StR 203/08 -
BGH bestätigt Berufsverbot für rechtsextreme Strafverteidigerin
Verurteilung wegen Volksverhetzung
Der Bundesgerichtshof hat ein fünfjähriges Berufsverbot gegen die vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung verurteilte Rechtsanwältin Sylvia Stolz bestätigt. Allerdings muss das Landgericht Mannheim noch einmal über die Höhe der Freiheitsstrafe entscheiden.
Das Landgericht Mannheim hat die Angeklagte, eine
Rechtsanwältin verbreitete "revisionistische" Thesen und leugnete den Völkermord an den Juden während der Zeit des Nationalsozialismus
Nach den Feststellungen des Landgerichts erstrebt die Angeklagte einen politischen Systemwechsel im Sinne einer Wiederherstellung der Verhältnisse des 3. Reiches. Sie war in zwei Strafverfahren, die vor dem Landgericht Mannheim und dem Amtsgericht Potsdam gegen die dortigen Angeklagten jeweils auch wegen des Vorwurfs der
Revision teilweise erfolgreich - Landgericht muss neu über Strafmaß entscheiden - BGH bestätigt Berufsverbot
Die mit verfahrens- und materiellrechtlichen Beanstandungen begründete Revision der Angeklagten hatte teilweise Erfolg. Der als Staatsschutzsenat zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Angeklagte vom Vorwurf der Beihilfe zum Verstoß gegen ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 28/09 des BGH vom 09.02.2009
- Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.01.2008
[Aktenzeichen: 503 Js 2306/06]
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Dokument-Nr. 7409
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