wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.04.2008
2 StR 621/07 -

DNA-Spuren: BGH bestätigt lebenslange Haftstrafe für vor 20 Jahren begangenen Mord

Das Landgericht Bonn hatte den inzwischen 52-jährigen Angeklagten wegen Heimtückemordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verschaffte sich der Angeklagte in der Silvesternacht 1985 Zugang zur Wohnung des Tatopfers, einer zur Tatzeit 38 Jahre alten Heilpraktikerin, die in einer ehemaligen Mühle auf dem Gelände einer Burg lebte. Die Geschädigte, die zunächst den Abend auswärts verbracht hatte, kehrte noch vor Mitternacht für den Angeklagten überraschend nach Hause zurück. Spontan beschloss er, die Geschädigte anzugreifen. Er überwältigte sie bei ihrem Eintritt in den Hausflur und erdrosselte die Frau mit einem Telefonkabel im Küchenbereich der Wohnung. Nach der Tötung entkleidete der Angeklagte sein Opfer und brachte ihm mit einem Messer Schnittverletzungen im Bereich des Bauches und der Brüste bei. Sodann stach er der Leiche ein Tafelmesser und eine Gabel in den Bauch sowie ein weiteres Messer in den Dammbereich. Die Werkzeuge ließ er stecken und überschüttete schließlich den Leichnam mit Flüssigkeiten und Getreidekörnern, die die Geschädigte in ihrer Küche verwahrte.

Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch zu seinen Ungunsten die Staatsanwaltschaft, die die Feststellung weiterer Mordmerkmale und der besonderen Schuldschwere erstrebt, Revision eingelegt. Beide Rechtsmittel blieben erfolglos. Der Senat sah keinen Rechtsfehler darin, dass das sich Landgericht aufgrund einer Gesamtschau von zahlreichen Indizien - insbesondere von mehreren DNA-Spuren an der Leiche der Geschädigten sowie an verschiedenen am Tatort sichergestellten Gegenständen, etwa der Strumpfhose und den Handschuhen des Opfers - von der Täterschaft des die Tat bestreitenden Angeklagten überzeugt hat. Die DNA-Spuren konnten, nachdem die Ermittlungen seinerzeit erfolglos verlaufen waren, aufgrund neuer Kriminaltechnik nunmehr ausgewertet und dem Angeklagten zugeordnet werden.

Soweit die Staatsanwalt mit ihrer Revision die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erstrebt hat, blieb das Rechtsmittel ebenfalls erfolglos, weil das Landgericht rechtsfehlerfrei neben dem Mordmerkmal der Heimtücke kein weiteres Mordmerkmal festgestellt und gewürdigt hat, dass der Angeklagte in der seit der Tat verstrichenen Zeit von nunmehr 22 Jahren ein sozial unauffälliges Leben geführt hat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 65/08 des BGH vom 02.04.2008

Vorinstanz:
  • Landgericht Bonn, Urteil vom 21.06.2007
    [Aktenzeichen: 4 Ks 1/07]
Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: DNA-Analyse | Mord

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5847 Dokument-Nr. 5847

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5847

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung