wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.09.2005
1 StR 323/05 -

Pflegerin wegen Mordes an Patientin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

BGH verwirft Revision einer privaten Altenpflegerin gegen Verurteilung wegen Habgier- und Heimtückemordes an 89-jähriger Frau aus München

Das Landgericht München I hat die jetzt 59-jährige Angeklagte M. G. wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld der Angeklagten festgestellt. Nach den getroffenen Feststellungen betreute diese als private Altenpflegerin seit August des Jahres 2000 in München eine 89-jährige Frau. Sie nutzte dabei ihre Vertrauensposition aus und brauchte große Teile des Barvermögens der älteren Dame auf. Im Oktober 2001 hatte diese die Angeklagte als Alleinerbin eingesetzt, die danach am baldigen Eintritt des Erbfalls interessiert war.

Insbesondere wollte sie sich so auch das Eigentum an der Wohnung der von ihr Gepflegten verschaffen. Um zu verhindern, dass von Seiten der Bekannten der später Getöteten auf eine Änderung ihrer testamentarischen Begünstigung gedrängt wurde, schottete sie diese fast völlig von Außenkontakten ab, bewirkte einen Wechsel des Hausarztes und spiegelte der neu beauftragten Hausärztin des Opfers wahrheitswidrig vor, diese leide an schweren Schmerzen. Die Ärztin ließ sich von den medizinischen Kenntnissen der ausgebildeten Krankenschwester leiten, vertraute ihr und verordnete wie gewünscht ohne eigenständige Untersuchung Schmerzmittel sowie verschiedene zentral dämpfend wirkende Medikamente.

Diese verabreichte die Angeklagte dem Opfer, das dadurch in einen Verwirrtheitszustand geriet. Schließlich erreichte sie bei der Ärztin, dass diese extrem starke opiathaltige Schmerzmittel verschrieb, die sie überdosiert zuführte. Die Angeklagte hoffte, dass die von ihr betreute ältere Frau nach Gabe dieser Arzneien versterben würde. Dabei nutzte sie bei der Medikamentengabe das ihr entgegen gebrachte Vertrauen ihres Opfers aus, weshalb das Landgericht das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht hat. Da die Angeklagte überdies von dem Motiv geleitet war, möglichst schnell den Erbfall herbeizuführen, ist das Landgericht auch von der Erfüllung des Mordmerkmals der Habgier ausgegangen.

Entgegen der Erwartung der Angeklagten überlebte das Opfer zunächst die medizinisch nicht indizierte und überdosierte Gabe der Medikamente knapp drei Wochen. Nachdem auf Anregung einer Freundin des Opfers ein Betreuungsverfahren für diese eingeleitet war und eine Mitarbeiterin der Betreuungsstelle erschien, fürchtete die Angeklagte die Entdeckung der von ihr zu verantwortenden finanziellen Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf das Vermögen des Opfers, den Widerruf ihrer Erbeinsetzung und die "Enttarnung" ihres Handelns. In der Nacht vom 16. auf den 17. November 2001 tötete sie deshalb das Opfer durch Verschließen der Atemöffnungen mit einer "weichen Bedeckung". Unmittelbar zuvor hatte sie einen anderen Arzt um "Sterbebegleitung" für das Opfer gebeten. Dieser bescheinigte schließlich einen natürlichen Tod und übersah zahlreiche Punktblutungen im Gesicht des Opfers.

Nachdem bei einer Obduktion Anhaltspunkte für ein "weiches Ersticken" festgestellt worden waren und die Angeklagte zunächst vorläufig festgenommen worden war, lehnte seinerzeit die Ermittlungsrichterin den Erlass eines Haftbefehls ab. Erst im Jahre 2003 wurde sie in Untersuchungshaft genommen, nachdem ein weiteres rechtsmedizinisches Gutachten eingeholt worden war. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat jetzt die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig und die Angeklagte muss damit rechnen, wegen der besonderen Schwere der Schuld die ausgesprochene Freiheitsstrafe über einen Zeitraum von deutlich mehr als 15 Jahren verbüßen zu müssen.

Vorinstanz: LG München I - Ks 128 Js 11 976/03

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 126/2005 des Bundesgerichtshofs vom 19.09.2005

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Altenpflegerin/Altenpfleger | Habgier | Heimtücke | Mord | Mordmerkmale

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 993 Dokument-Nr. 993

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss993

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?