Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2011
- 1 StR 231/11 -
BGH: Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen wegen Totschlags verurteilten Straftäter
Nachträgliche Sicherungsverwahrung nur noch bei Vorliegen hochgradiger Gefahr schwerster Gewaltdelikte zulässig
Die Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung eines wegen Totschlags verurteilten Straftäters durch das Landgericht ist nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts rechtsfehlerfrei erfolgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall waren gegen den Verurteilten am 8. Mai 1991 wegen Totschlags an seiner Ehefrau sieben Jahre Freiheitsstrafe und am 13. Dezember 1996 erneut wegen Totschlags – er hatte seine neue Lebenspartnerin, die sich von ihm trennen wollte, getötet – dreizehn Jahre Freiheitsstrafe verhängt worden.
LG lehnt Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung ab
Im Mai 2010 beantragte die Staatsanwaltschaft, gegen den Verurteilten gemäß § 66 b Abs. 2 StGB die
BGH: Ablehnung nachträglicher Sicherungsverwahrung seitens des Landgerichts rechtsfehlerfrei begründet
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete, allein auf die Sachrüge gestützte Revision der Staatsanwaltschaft in Übereinstimmung mit dem Antrag des Generalbundesanwaltes verworfen, da die rechtliche Überprüfung der landgerichtlichen Entscheidung keinen Fehler aufgezeigt hat. Das Landgericht hat einen zutreffenden rechtlichen Maßstab angelegt. Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts darf für
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Bayreuth, Urteil vom 19.01.2011
[Aktenzeichen: 1 Ks 1 Js 433/09]
- BGH zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.10.2011
[Aktenzeichen: 2 StR 305/11]) - Aussetzung der primären Sicherungsverwahrung zur Bewährung nicht zu beanstanden
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.10.2011
[Aktenzeichen: 2 BvR 1509/11]) - BVerfG: Zeitlich befristete Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in so genanntem "Altfall" unzulässig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.09.2011
[Aktenzeichen: 2 BvR 1516/11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12531
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12531
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.