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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 98, 5
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 98, Seite: 5
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 98, 5:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.05.1986
- VIII ZR 99/85 -
Rückgabe einer Mietsache setzt Änderung der Besitzverhältnisse voraus - BGH zum Beginn der Verjährungsfrist bei Ersatzansprüchen des Vermieters
Wird die Mietsache zum Zwecke der Widerherstellung nach einem Hausbrand an den Vermieter zurückgegeben, ohne aber damit das Mietverhältnis zu beenden, so beginnt ab diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist für eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter. Durch die Rückgabe wird der Vermieter nämlich in die Lage versetzt, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Beschädigungen am Mietobjekt zu machen und es ist ihm schließlich zuzumuten, vor Ablauf von sechs Monaten den Schaden geltend zu machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 98, 5 wird teils auch als „BGHZ 98, S. 5“ zitiert.