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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 95, 307
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 95, Seite: 307
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 95, 307:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.07.1985
- V ZR 172/84 -
BGH: Betrieb eines Bordells im Nachbarhaus begründet keinen Unterlassungsanspruch des Nachbarn
Wird im Haus auf dem Nachbargrundstück ein Bordell betrieben, so steht dem Nachbar kein Anspruch auf Unterlassung des Bordellbetriebs zu. Denn Störungen des ästhetischen Empfindens sind hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 95, 307 wird teils auch als „BGHZ 95, S. 307“ zitiert.