Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 86, 256
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 86, Seite: 256
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 86, 256:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.01.1983
- VI ZR 310/79 -
BGH: Anspruch auf deliktischen Schadenersatz bei weiterfressenden Mängeln einer mangelhaften Kaufsache
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann einen deliktischen Schadenersatz geltend machen, wenn aufgrund eines fehlerhaften Einzelteils die gesamte Sache beschädigt wird (sog. weiterfressender Mangel). Liegt der Schaden jedoch nur darin, dass der Sache aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit weniger Wert zukommt, so greift vorrangig das vertragliche Gewährleistungsrecht. Deliktische Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 86, 256 wird teils auch als „BGHZ 86, S. 256“ zitiert.