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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 67, 129
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 67, Seite: 129
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 67, 129:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.07.1976
- VI ZR 177/75 -
BGH: Ungewollter Deckungsakt kann Tierhalterhaftung begründen
Der ungewollte Deckungsakt zwischen zwei Hunden ist Folge der tierischen Unberechenbarkeit und kann daher eine Tierhalterhaftung begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 67, 129 wird teils auch als „BGHZ 67, S. 129“ zitiert.