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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 55, 96
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 55, Seite: 96
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 55, 96:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.12.1970
- VI ZR 121/69 -
Beschädigung eines PKW durch Pferdegespann: Überwindung von Urheberzweifeln im Rahmen der Tierhalterhaftung durch Anwendung des § 830 BGB
Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil zwei Pferdegespanne ausbrechen und lässt sich nicht feststellen welches der beiden Gespanne den Schaden verursacht hat, so können die Urheberzweifel im Rahmen der Tierhalterhaftung durch Anwendung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB überwunden werden. Es haften daher die Halter der beiden Gespanne gemeinsam. Auf ein Verschulden an der Schadensentstehung kommt es dabei nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 55, 96 wird teils auch als „BGHZ 55, S. 96“ zitiert.