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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 55, 229
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 55, Seite: 229
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 55, 229:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.12.1984
- VI ZR 218/83 -
BGH: Vermieter genügt seiner Verkehrssicherungspflicht bei Verbot des Betretens der noch nicht fertiggestellten Loggia
Verbietet der Vermieter das Betreten einer noch nicht fertiggestellten Loggia, so genügt er seiner Verkehrssicherungspflicht und haftet nicht für eingetretene Schäden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 55, 229 wird teils auch als „BGHZ 55, S. 229“ zitiert.