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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 196, 21
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 196, Seite: 21
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 196, 21:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.12.2012
- XII ZR 43/11 -
BGH: Kinder können gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein
Kann ein Elternteil die Kosten für eine Heimunterbringung nicht aufbringen, kann das Kind zur Leistung eines Elternunterhalts herangezogen werden. Hat das Kind mangels Erwerbslosigkeit selbst kein Einkommen, kann auch der Taschengeldanspruch gegenüber dem Ehepartner zu Unterhaltszwecken herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 196, 21 wird teils auch als „BGHZ 196, S. 21“ zitiert.