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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BGHZ 191, 259

Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 191, Seite: 259

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 191, 259:

Bundesgerichtshof, Urteil vom09.11.2011
- XII ZR 136/09 -

Kuckuckskinder: Mutter ist Scheinvater gegenüber zur Auskunft über leiblichen Vater verpflichtet

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschafts­anfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die der Mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BGHZ 191, 259 wird teils auch als „BGHZ 191, S. 259“ zitiert.




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