Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 191, 213
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 191, Seite: 213
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 191, 213:
Bundesgerichtshof, Urteil vom21.10.2011
- V ZR 57/11 -
Besitzer eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts muss sich an verbrauchsunabhängigen Kosten beteiligen
Der Eigentümer eines Wohnhauses kann die Kosten, die ihm durch die Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen, auf die Bewohner umlegen. Der Besitzer eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts muss sich daher an den verbrauchunabhängigen Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung beteiligen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BGHZ 191, 213 wird teils auch als „BGHZ 191, S. 213“ zitiert.