Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 190, 120
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 190, Seite: 120
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 190, 120:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.06.2011
- IV ZR 225/10 -
Nach Trunkenheitsfahrt: Versicherer kann Leistung bei grob fahrlässigem Handeln des Versicherten bis auf Null kürzen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und ab wann eine Versicherung das Recht zur Leistungskürzung nach § 81 Abs. 2 VVG* wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles hat, wenn der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig war. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 190, 120 wird teils auch als „BGHZ 190, S. 120“ zitiert.