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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 185, 359
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 185, Seite: 359
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 185, 359:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.05.2010
- Xa ZR 68/09 -
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Die Fluggesellschaft Ryanair Ltd. darf bei den Beförderungsbedingungen eine Barzahlung ausschließen. Eine zusätzliche Gebühr für die Kartenzahlung zu erheben, ist dagegen unzulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 185, 359 wird teils auch als „BGHZ 185, S. 359“ zitiert.