Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 185, 192
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 185, Seite: 192
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 185, 192:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.04.2010
- III ZR 218/09 -
Auch bei vorheriger Bestellung kann ein Partnervermittlungsvertrag als Haustürgeschäft widerrufen werden, wenn statt des erhofften Damenkontakts ein Kundenberater ins Haus kommt
Schließt ein Kunde einen Vertrag als Folge eines Beratungsgesprächs in den eigenen vier Wänden ab, so steht ihm ein besonderes Widerrufsrecht zu. Bei diesen so genannten "Haustürgeschäften" besteht die Gefahr der Überrumpelung des Verbrauchers, so dass er hier besonderen Schutz genießt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde das Gespräch nicht auf eindeutig eigenen Wunsch veranlasst hat. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 185, 192 wird teils auch als „BGHZ 185, S. 192“ zitiert.