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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 183, 235
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 183, Seite: 235
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 183, 235:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.11.2009
- VIII ZR 318/08 -
BGH: Käufer eines im Fernabsatz erworbenen Radarwarngeräts kann Kaufpreis bei Widerruf des Vertrags zurückverlangen
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann besteht, wenn es einen Kaufvertrag über ein Radarwarngerät zum Gegenstand hat, der wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 183, 235 wird teils auch als „BGHZ 183, S. 235“ zitiert.