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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 177, 224
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 177, Seite: 224
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 177, 224:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.07.2008
- VIII ZR 211/07 -
Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe
Der Bundesgerichtshofs hat zu einem Kaufvertrag über Parkettstäbe, die sich nach ihrer Verlegung als mangelhaft erwiesen, entschieden, dass der Verkäufer im Zuge der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung nur die Lieferung anderer, mangelfreier Parkettstäbe schuldet. Deren Verlegung wird vom Nacherfüllungsanspruch bei einem Kaufvertrag nicht umfasst; dies gilt auch dann, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits hatte verlegen lassen. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers auf Ersatz der erneut entstehenden Kosten für die Verlegung mangelfreier Parkettstäbe kann bestehen, setzt aber voraus, dass der Verkäufer den Mangel der ursprünglich gelieferten Parkettstäbe zu vertreten hat. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 177, 224 wird teils auch als „BGHZ 177, S. 224“ zitiert.