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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 173, 188
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 173, Seite: 188
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 173, 188:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.07.2007
- I ZR 18/04 -
BGH: eBay muss Angebote über jugendgefährdende Medien sperren
eBay kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn Dritte jugendgefährdende Medien auf der eBay-Plattform zum Verkauf anbieten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. eBay kann sich nicht auf das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivilegierung für Host-Provider berufen. Dieses Haftungsprivileg gilt nur für die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen für einen Unterlassungsanspruch. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 173, 188 wird teils auch als „BGHZ 173, S. 188“ zitiert.