Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 172, 119
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 172, Seite: 119
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 172, 119:
Bundesgerichtshof, Urteil vom19.04.2007
- I ZR 35/04 -
Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen (BGH Internetversteigerung II)
Wenn in Internetauktionshäusern (hier: eBay) Artikel verkauft werden, die fremde Markenrechte verletzen (z.B. gefälschte Markenprodukte), kann der verletzte Markenrechtsinhaber von dem Auktionshaus verlangen, dass das entsprechende Angebot unverzüglich gesperrt wird. Das gilt jedenfalls bei eindeutig zu erkennenden Markenverletzungen. Das Auktionshaus hat auch dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 172, 119 wird teils auch als „BGHZ 172, S. 119“ zitiert.