Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 167, 214
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 167, Seite: 214
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 167, 214:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom25.04.2006
- IV ZB 20/05 -
BGH ändert Rechtsprechung zum Empfangszeitpunkt eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes bei Gericht
Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz geht rechtzeitig beim Gericht ein, wenn die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BGHZ 167, 214 wird teils auch als „BGHZ 167, S. 214“ zitiert.