Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 164, 297
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 164, Seite: 297
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 164, 297:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.10.2005
- IV ZR 162/03, IV ZR 177/03 und IV ZR 245/03 -
Mehr Rechte für Versicherte - Kunden von Lebenspolicen können mehr Geld bei vorzeitiger Kündigung erwarten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Grundsatzentscheidung die Rechte vieler Lebensversicherungskunden nachhaltig gestärkt. Er hat über die Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung im Treuhänderverfahren nach § 172 VVG entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 164, 297 wird teils auch als „BGHZ 164, S. 297“ zitiert.