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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 162, 320
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 162, Seite: 320
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 162, 320:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.03.2005
- VI ZR 289/03 -
Arzt muss über Nebenwirkungen von Medikamenten aufklären
Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 162, 320 wird teils auch als „BGHZ 162, S. 320“ zitiert.