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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BGHZ 160, 308

Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 160, Seite: 308

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 160, 308:

Bundesgerichtshof, Urteil vom05.10.2004
- XI ZR 210/03 -

Gestohlene EC-Karte: Bank muss nicht haften

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung zum so genannten Anscheinbeweis beim Diebstahl der EC-Karte getroffen. Wenn der Dieb bereits kurz nach seiner Tat die Karte am Geldautomaten benutzt, hat der Karteninhaber seine Geheimnummer wahrscheinlich zusammen mit der Karte aufbewahrt, folgerte der BGH. In diesem Fall gibt es keinen Schadensersatz von der Bank. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BGHZ 160, 308 wird teils auch als „BGHZ 160, S. 308“ zitiert.