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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 148, 74
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 148, Seite: 74
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 148, 74:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.06.2001
- XI ZR 274/00 -
BGH: Telefonkarten mit Verfallsdatum unzulässig
Die mit dem Verfall eines Restguthabens verbundene Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten ist gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 148, 74 wird teils auch als „BGHZ 148, S. 74“ zitiert.