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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 146, 341
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 146, Seite: 341
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 146, 341:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.01.2001
- II ZR 331/00 -
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, neuerdings auch GbR abgekürzt) ist rechtsfähig und parteifähig, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene (vertragliche) Rechte und Pflichten begründet. Sie kann also unter eigenem Namen klagen und verklagt werden, wenn sie in eigenem Namen Verpflichtungen eingeht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 146, 341 wird teils auch als „BGHZ 146, S. 341“ zitiert.